Weitere Informationen Arbeitsrechtl. Hintergründe

Beim Einsatz psychologischer Testverfahren zur Personalauswahl ist grundsätzlich folgendes zu beachten:

  • Sollte der Bewerber nicht eingestellt werden, so hat er ein Recht auf Vernichtung der Testunterlagen.
  • Der Bewerber hat ein Recht auf Mitteilung der Testergebnisse, soweit er dies wünscht.
  • Wenn in dem Unternehmen ein Betriebsrat besteht, so sind dessen Mitbestimmungsrechte bei Durchführung der Tests zu beachten. Der Betriebsrat hat bei Tests dieser Art grundsätzlich die Pflicht, darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber Recht und Gesetz einhält. Zur Durchführung dieser Rechte muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber über Einzelheiten des Tests informiert werden.
  • Der Arbeitgeber sollte mit dem Betriebsrat klären, ob nach dessen Auffassung durch den Test Beurteilungsgrundsätze oder Auswahlrichtlinien im Sinne der §§ 94, 95 BetrVG geschaffen werden, um Auseinandersetzungen über Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Verwendung des Tests zu vermeiden.

Darüber hinaus haben wir den PIT einer arbeitsrechtlichen Prüfung unterziehen lassen, die zu dem Schluss kommt „Im Ergebnis lässt sich nochmals festhalten, dass Ihr Test ein größtmögliches Fragespektrum im Rahmen von Einstellungstests eröffnet, ohne dabei rechtliche Risiken zu schaffen.“

Die gesamte Stellungsnahme lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.